Der Energieausweis
Im Energieausweis wird der energetische Zustand einer Immobilie dargestellt. Miet- und Kaufinteressenten sollen eine objektive Information darüber erhalten, mit welchem Energieaufwand voraussichtlich zu rechnen ist und welche Energieeinsparpotenziale vorhanden sind. Gebäude mit schlechten Energiekennwerten sollen zu energetischen Modernisierungen motivieren.
Grundsätzlich wir beim Energieausweis zwischen dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten Energieausweis unterschieden.
Fakt ist: Seit dem 01. Mai 2015 muss der Energieausweis nicht nur beim Besichtigungstermin vorliegen, auch das Inserat sollte bereits mit den wesentlichen Informationen aus dem Energieausweis ausgestatet sein. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld mit bis zu 15.000€ – Einige Bundesländer führen zudem stichprobenartige Kontrollen durch und prüfen dabei Energieausweise auf ihre Richtigkeit!
Ausnahme: Gebäude mit einer Wohn-/ Nutzfläche unter 50m² und Gebäude, die nicht dauerhaft / regelmäßig genutzt und somit geheizt werden, z.B. Ferienhäuser, benötigen keinen Energieausweis.